Diskriminierung an der Diskotür? – Nicht mit uns in Niedersachsen!

Damit Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken zukünftig sanktioniert werden können, verabschiedete der niedersächsische Landtag im Dezember 2015 eine Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes. Danach haben die Ordnungsämter das Recht und die Pflicht den Beschwerden abgewiesener Diskobesucher nachzugehen und aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen.

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