Minister Philippi sieht Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe als Paradebeispiel für gute Kooperation zwischen Land und Kommunen in Niedersachsen: „Die Erfolgsgeschichte geht in die nächste Phase“

Am gestrigen Donnerstag, 28. Mai 2026 wurde die novellierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe“ veröffentlicht. Seit 2014 bildet die Richtlinie die rechtliche Grundlage einer gemeinsamen Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe durch Land und Kommunen. Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen. Die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe nehmen im Sinne von strategischen Stabsstellen die Aufgabe eines übergeordneten Migrations- und Teilhabemanagements wahr. Sie erarbeiten das Handlungskonzept, koordinieren Planungsaufgaben, informieren über Angebote und vernetzen die regionalen Akteurinnen und Akteure auf verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Ebenen.

Der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi hebt die Bedeutung der Koordinierungsstellen hervor:

„Die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe bilden im besten Sinne eine Brücke zwischen der kommunalen und der Landesebene. Und ihr kommt in einem Flächenland wie Niedersachsen mit seinen ganz unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten eine besondere Bedeutung zu. Das niedersächsische Modell findet über die Grenzen Niedersachsens hinaus Beachtung und kann als Erfolgsgeschichte betrachtet werden. Mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie wird nicht nur der reibungslose Übergang der Förderung sichergestellt. Sie ist auch Ausdruck der hohen Wertschätzung der niedersächsischen Landesregierung für das stetige Engagement und die erfolgreiche Arbeit der Beschäftigten in den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Die Koordinierungsstellen sind eine Erfolgsgeschichte und Paradebeispiel für eine gute Kooperation zwischen Land und Kommunen in Niedersachsen.“

 

Hintergrund:

Die „Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe“ sollen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zu einer chancengerechten Teilhabe beitragen und haben für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte landesweit ein lokales Migrations- und Teilhabemanagement etabliert. Damit soll ein landesweites flächendeckendes lokales Migrations- und Teilhabemanagement entstehen.

Wesentliche Aufgabe der Koordinierungsstellen ist die Erstellung und Aktualisierung von Bestandsaufnahmen der Situation vor Ort. Auf Grundlage dieser Daten wird ein verbindliches lokales und umfassendes Handlungskonzept erstellt. Weitere Aufgaben der Koordinierungsstellen liegen u.a. in der Koordination kommunaler Integrationsaufgaben, der Netzwerkarbeit mit den Akteuren, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektkoordination.

 

 

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 29.05.2026. Verantwortlich ist die Pressestelle des Ministeriums.

 

 

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