In Niedersachsen leben viele Menschen mit einer Aussiedler‑ oder Spätaussiedlerbiografie. Sie haben die Geschichte und Entwicklung unseres Landes über Jahrzehnte hinweg mitgeprägt – in Städten und Gemeinden, im kulturellen Leben, im Ehrenamt, in Vereinen und Initiativen. Ihr Engagement sowie ihre Perspektiven sind ein wichtiger Teil der gesellschaftlichen Realität, werden jedoch häufig noch zu wenig wahrgenommen.

Unter dem Motto „Miteinander – sichtbar!“ würdigt der Preis die gesellschaftliche und kulturelle Beteiligung von oder für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Er macht ihre Lebensrealitäten sichtbar und trägt dazu bei, Teilhabe, Anerkennung und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken.

Deshalb schreibt der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, auch im Jahr 2026 den Preis Fokus:Teilhabe aus.

Welche Projekte werden ausgezeichnet?

Vergeben werden insgesamt drei Auszeichnungen mit einem Preisgeld von je 2000 Euro. Ausgezeichnet werden Projekte, Initiativen oder Engagementformen, die

  • die gesellschaftliche Teilhabe von und mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Niedersachsen stärken (z. B. Mentoringprogramme, Beteiligungsinitiativen im Stadtteil, Dialogveranstaltungen oder Begegnungstage)
  • in besonderer Weise Leben, Geschichte, Perspektiven und kulturelle Ausdrucksformen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Niedersachsen thematisieren (z. B. Tanz,- oder Musikprojekte, Theaterstücke oder Ausstellungen)
  • die Selbst- und Fremdwahrnehmung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern thematisieren und/oder migrationsbezogene und Fragen der Zugehörigkeit sichtbar machen (z. B. Workshops zu Identität, Podcasts, Foto- oder Buchprojekte) 

 

Wie wird prämiert?

Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury unter Vorsitz des Landesbeauftragten. Die feierliche Verleihung der Preise wird am 5. November 2026 in Hannover stattfinden.

Wer kann sich wie bewerben?

Vereine, Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen können sich mit laufenden oder nach dem 01.06.2026 abgeschlossenen Projekten bewerben, die einem haupt- oder
ehrenamtlichen Engagement entsprungen sind. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Projektträger selbst eine Spätaussiedlerbiografie haben – entscheidend ist der Bezug zum Themenfeld und die Zielsetzung der Arbeit.

Es sind Eigenbewerbungen ebenso möglich wie Vorschläge durch Dritte.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Ihre Bewerbung besteht aus

  • dem ausgefüllten und (digital oder handschriftlich) unterzeichneten Bewerbungsbogen
  • einer kurzen Beschreibung, die jedoch zwei DIN-A4- Seiten nicht überschreiten sollte.

Das Bewerbungsformular kann handschriftlich oder digital ausgefüllt und unterzeichnet werden!

Bitte beachten Sie: Mit der unterzeichneten Abgabe des Bewerbungsformulars geht das Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung einher.

Presseberichte und Fotos können Sie der Bewerbung gerne beifügen. Besonders freuen wir uns auch über ein aussagekräftiges Video, das Ihre Bewerbung begleitet. Die Einreichung eines Videos nimmt jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung der Jury.

Bitte senden Sie uns Ihre ausgefüllten Bewerbungsunterlagen per Mail an: migrationsbeauftragter@stk.niedersachsen.de.

Einsendeschluss ist der 31. August 2026 !

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Sarah Krieger aus dem Verbindungsbüro zum Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe zur Verfügung (0511 120 6801 migrationsbeauftragter@stk.niedersachsen.de)

Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisgeld nur im Rahmen des prämierten Beitrages für ein vergleichbares Vorhaben zum Themenkomplex „Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Niedersachsen“ verwendet werden darf. Die Teilnahme am Wettbewerb führt nicht zu einem Anspruch auf die Finanzierung von Projekten. Mit der Teilnahme am Wettbewerb befugt der Urheber die Niedersächsische Staatskanzlei (Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe), die eingereichten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen und ggf. für diese Zwecke zu bearbeiten. Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie die Urheber der eingereichten Beiträge sind. Sie gewährleisten, dass durch ihre Beiträge die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Eine Rückgabe der eingereichten Beiträge ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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